§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den Besuch von Veranstaltungen
(Seminare, Workshops, Events…) der Diözese Graz-Seckau sowie der Pfarren und kirchlichen
Einrichtungen, die ihre Termine im Online-Veranstaltungskalender der Diözese ankündigen (in Folge
kurz DGS). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit seiner Anmeldung zu einer
Veranstaltung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden
und an sie gebunden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere
den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB
dennoch ihre Gültigkeit.
§ 2 Anmeldung
(1) Die DGS behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern.
Alle Angebote der DGS (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Webshop...) sind freibleibend. Der
Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch die DGS zustande. Wenn eine Anmeldung
nicht angenommen werden kann, wird der Kunde unverzüglich davon verständigt.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl
berücksichtigt, Anmeldungen werden schriftlich (auch per Fax, E-Mail) oder Telefon entgegengenommen.
Jede Anmeldung ist verbindlich.
§ 3 Vertragssprache
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden
durchgängig in deutscher Sprache angeboten.
§ 4 Stornierungen
(1) Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.
(2) Eine Stornierung kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen,
die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von
50% des Teilnahmebeitrags verrechnet werden. Ab Veranstaltungsbeginn wird bei Nichtbesuch der
komplette Teilnahmebeitrag fällig.
(3) Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.
§ 5 Rücktrittsrecht im Fernabsatz
(1) Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer
Frist von sieben Werktagen ab Vertragsschluss von einer im Fernabsatz (d. h. per Fax, E-Mail, Webshop,
Telefon…) abgegebenen Anmeldung zurücktreten, es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
(2) Bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge werden im Falle des Rücktritts an den Kunden zurückerstattet.
(3) Kein Rücktrittsrecht besteht bei Veranstaltungen, die programmgemäß bereits innerhalb dieser
Rücktrittsfrist stattfinden.
§ 6 Preise
(1) Grundsätzlich gilt jener Teilnahmebeitrag als vereinbart, der sich aus den aktuellen Prospekten,
Katalogen, Preislisten, Webshop und ähnlichen Publikationen der DGS ergibt. Die DGS behält es sich
vor, zu prüfen, ob die Anmeldung von einem Mitglied der Wirtschaftskammern oder einem Nichtmitglied
getätigt wurde. Je nach Status (Mitglied oder Nichtmitglied) gelten die jeweils in Preislisten
genannten Preise.
(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben alsBruttopreise einschließlich
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn mittels der Anmeldebestätigung beiliegendem
Erlagschein abzugs- und spesenfrei zu entrichten.
(2) Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags nicht
vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.
(3) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. an. Der Kunde ist verpflichtet,
der DGS sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens behält sich die DGS vor.
§ 8 Programmänderungen/Absagen
(1) Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich die DGS organisatorisch
bedingte Programmänderungen wie Änderung von Terminen, Beginnzeiten, Ort oder Vortragenden
sowie Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise
verständigt.
(2) Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der DGS sind daraus
nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.
(3) Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits
eingezahlten Teilnahmebeiträgen.
§ 9 Schadenersatz
(1) Die DGS haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden
an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
(2) Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern
ausgeschlossen.
(3) Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen kann eine
Haftung der DGS keinesfalls übernommen werden.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Mitarbeiter der DGS unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden
für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die
Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung
unbedingt erforderlich. Vertragspartner der DGS sind über diese Datenschutzbestimmungen
instruiert und entsprechend verpflichtet.
(3) Der Kunde ist einverstanden, über Leistungen und Produkte der DGS (Veranstaltungen, Publikationen…)
auch per E-Mail informiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit
widerrufen werden.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
Ist der Vertragspartner Verbraucher, so sind auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts
des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.
(2) Für Streitigkeiten ist das am Sitz der DGS sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als
begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung
des Kunden liegt.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz der DGS, Graz.
Graz, am 22. 8. 2007













